Sie zahlen jeden Monat Ihre Krankenversicherungsprämie und bekommen trotzdem eine Rechnung vom Versicherer. Darauf steht eigen risico, eigen bijdrage oder beides. Diese niederländischen Begriffe bezeichnen unterschiedliche Zahlungen. Wer sie versteht, kann die Rechnung besser prüfen und Geld zurücklegen.
Das eigen risico ist ein jährlicher Selbstbehalt für viele Leistungen der niederländischen Basisversicherung. Die eigen bijdrage ist ein gesetzlicher Eigenbeitrag für bestimmte Leistungen. Er kann auch dann anfallen, wenn der Selbstbehalt bereits ausgeschöpft ist. Hier geht es um die Regeln in den Niederlanden für 2026, nicht um die deutsche Krankenversicherung.
Selbstbehalt und Eigenbeitrag im Vergleich
Mit Ihrer Prämie bezahlen Sie den Versicherungsschutz. Bei der Nutzung von Leistungen können Selbstbehalt und Eigenbeitrag hinzukommen. Eine bezahlte Prämie bedeutet deshalb nicht, dass jede Behandlung vollständig erstattet wird.
| Frage | Eigen risico: Selbstbehalt | Gesetzlicher Eigenbeitrag |
|---|---|---|
| Wofür gilt er? | Für viele Leistungen der Basisversicherung | Für bestimmte Leistungen, Arzneimittel und Hilfsmittel |
| Betrag 2026? | Verpflichtend 385 €; freiwillig höchstens 500 € zusätzlich | Abhängig von der Leistung |
| Eine jährliche Grenze? | Ja, pro versicherter Person für betroffene Leistungen | Keine gemeinsame Grenze für alle Eigenbeiträge |
| Zahlung nach ausgeschöpftem Selbstbehalt? | Kein weiterer Selbstbehalt über den Jahresbetrag hinaus | Eigenbeiträge können weiter anfallen |
| Für Kinder unter 18? | Nein | Bei bestimmten Leistungen möglich |
Eigenbeiträge für kommunale Unterstützung gehören zu anderen Regelungen. Dieser Artikel behandelt die niederländische Krankenversicherung. Die niederländische Regierung erklärt den Unterschied und die Reihenfolge der Berechnung.
So funktioniert der Selbstbehalt 2026
Der verpflichtende Selbstbehalt beträgt 2026 für Erwachsene 385 € pro Kalenderjahr. Sie zahlen die ersten versicherten Kosten, auf die der Selbstbehalt anzuwenden ist, bis dieser Betrag erreicht ist. Nutzen Sie solche Leistungen nicht, entsteht auch keine Rechnung allein deshalb, weil ein Jahr vergangen ist.
Ein Beispiel: Sie haben noch keinen Selbstbehalt verbraucht und es entstehen 150 € an versicherten Kosten, für die er gilt. Sie zahlen 150 €. Für spätere Leistungen im selben Kalenderjahr bleiben noch 235 € verpflichtender Selbstbehalt. Bei jeder neuen Behandlung beginnt also nicht erneut ein Betrag von 385 €.
Die Grenze gilt je Person. Zwei Erwachsene, die beide den verpflichtenden Selbstbehalt vollständig ausschöpfen, zahlen zusammen 770 €. Ein ungenutzter Betrag des einen Partners verringert die Rechnung des anderen nicht. Die offiziellen Informationen zum Selbstbehalt erläutern auch Ausnahmen und Ratenzahlungen.
Hausarzt und Kinder: wichtige Ausnahmen
Für Kinder unter 18 gilt bei Leistungen der Basisversicherung kein Selbstbehalt. Das heißt jedoch nicht, dass jede denkbare Behandlung versichert ist. Nicht versicherte Leistungen und mögliche gesetzliche Eigenbeiträge müssen Sie weiterhin beachten.
Ein Besuch beim Hausarzt oder beim hausärztlichen Bereitschaftsdienst fällt ebenfalls nicht unter den Selbstbehalt. Nachfolgende Leistungen können anders behandelt werden. Laboruntersuchungen, Medikamente aus der Apotheke oder eine fachärztliche Behandlung können den Selbstbehalt belasten, auch wenn der Hausarzt sie veranlasst hat.
Entscheidend ist die erbrachte Leistung, nicht allein die Person, die Sie überwiesen hat. Die Regierung erläutert das auf ihrer Seite zu Hausarztkosten. Fragen Sie den Versicherer bei Unklarheiten nach der Abrechnung einer Untersuchung. Verschieben Sie notwendige Versorgung nicht wegen einer unverständlichen Rechnung.
Weitere Ausnahmen sind häusliche Krankenpflege durch die wijkverpleging, geburtshilfliche Versorgung und kraamzorg, die niederländische Wochenbettbetreuung. Für kraamzorg kann trotzdem ein gesetzlicher Eigenbeitrag gelten. Kein Selbstbehalt bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie gar nichts selbst zahlen.
Was ist ein gesetzlicher Eigenbeitrag?
Der gesetzliche Eigenbeitrag ist der Teil bestimmter versicherter Leistungen, den Sie nach den geltenden Regeln selbst tragen. Er kann ein fester Betrag, ein Prozentsatz oder der Betrag oberhalb einer Erstattungsgrenze sein. Die Regierung legt fest, für welche Versorgung er gilt.
Beispiele sind Wochenbettbetreuung, bestimmte Hilfsmittel und manche Arzneimittel. Es gibt keine gemeinsame Grenze von 385 € für diese Beiträge. Ein Eigenbeitrag kann somit auch noch fällig werden, nachdem Ihr Selbstbehalt vollständig ausgeschöpft ist.
Für gesetzliche Arzneimittel-Eigenbeiträge gilt 2026 eine eigene Höchstgrenze von 250 € pro Kalenderjahr. Das ist keine Obergrenze für sämtliche Medikamentenkosten. Selbstbehalt und Kosten nicht erstatteter Medikamente sind davon zu unterscheiden. Die Arzneimittelgrenze gilt auch nicht automatisch für Eigenbeiträge anderer Leistungen. Prüfen Sie die aktuellen Eigenbeitragsregeln und fragen Sie, welche davon auf Ihre Rechnung zutrifft.
Eine Zusatzversicherung kann bestimmte Eigenbeiträge übernehmen. Entscheidend sind Bedingungen und Erstattungsgrenzen. Eine zusätzliche Police ist nicht automatisch günstiger: Ihre Prämie kann höher sein als die tatsächlich genutzte Erstattung.
Rechenbeispiel: zuerst Eigenbeitrag, dann Selbstbehalt
Wenn beide Zahlungen gelten, wird zuerst der gesetzliche Eigenbeitrag abgezogen. Der verbleibende versicherte Betrag fällt anschließend unter den noch offenen verpflichtenden Selbstbehalt. Danach folgt gegebenenfalls der freiwillige Selbstbehalt. Den Rest zahlt die Versicherung.
Angenommen, eine vollständig herausnehmbare Vollprothese kostet im Beispiel 1.200 € und dieser Betrag ist vollständig erstattungsfähig. Hierfür gilt 2026 ein gesetzlicher Eigenbeitrag von 25 %. Sie sind erwachsen, haben noch keinen Selbstbehalt genutzt und weder eine freiwillige Erhöhung noch eine zusätzliche Erstattung.
| Schritt | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Eigenbeitrag | 25 % von 1.200 € | 300 € |
| Verbleibender Betrag | 1.200 € - 300 € | 900 € |
| Verpflichtender Selbstbehalt | Von den verbleibenden 900 € | 385 € |
| Basisversicherung zahlt | 900 € - 385 € | 515 € |
| Sie zahlen insgesamt | 300 € + 385 € | 685 € |
Der Eigenbeitrag von 300 € reduziert den Selbstbehalt nicht. Wäre dieser schon vollständig ausgeschöpft, zahlten Sie im selben Beispiel nur den Eigenbeitrag von 300 €, sofern alles andere gleich bleibt. Dies ist eine Rechenhilfe, kein Kostenvoranschlag für eine Behandlung.
Freiwillig erhöhen heißt mehr Risiko tragen
Sie können den verpflichtenden Selbstbehalt freiwillig um 100 €, 200 €, 300 €, 400 € oder 500 € erhöhen. Dafür sinkt die Prämie. Bei der höchsten Erhöhung beträgt der gesamte Selbstbehalt 2026 885 €: 385 € verpflichtend und 500 € freiwillig.
Das ist keine Obergrenze für alle Gesundheitsausgaben. Eigenbeiträge, nicht versicherte Versorgung und weitere nicht erstattete Beträge können hinzukommen. Prüfen Sie deshalb, ob Sie die höhere Rechnung bezahlen könnten. Betrachten Sie nicht nur den monatlichen Rabatt. Unser Artikel über Krankenversicherungskosten erklärt das gesamte Budget.
Rechnung prüfen und Rücklage bilden
Öffnen Sie die Leistungsübersicht Ihres Versicherers. Prüfen Sie Leistungserbringer, Behandlung, Betrag und den noch offenen Selbstbehalt. Bei einem Eigenbeitrag fragen Sie nach der gesetzlichen Berechnung. Ein wegen der Versicherungsbedingungen nicht erstatteter Betrag ist nicht automatisch ein gesetzlicher Eigenbeitrag.
Bitten Sie um eine Aufteilung in Eigenbeitrag, verpflichtenden und freiwilligen Selbstbehalt sowie sonstige nicht erstattete Kosten. Bewahren Sie die Erklärung bei der Rechnung auf. Falls Sie nicht alles auf einmal bezahlen können, fragen Sie den Versicherer nach Ratenzahlung.
385 € auf zwölf Monate verteilt entsprechen ungefähr 32,08 € monatlich; bei 885 € sind es 73,75 €. Das sind Sparziele, keine zusätzlichen Prämien. Eine Rechnung kann bereits eintreffen, bevor Ihre Rücklage vollständig ist. Planen Sie auch andere Ausgaben in Ihrer finanziellen Reserve ein.
Selbstbehalt und Eigenbeitrag können gleichzeitig gelten. Die Jahresgrenze des Selbstbehalts beseitigt nicht alle anderen Zahlungen. Eine verständliche Aufteilung zeigt, wofür Sie zahlen und wie viel Sie noch zurücklegen sollten.
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ziehen Sie in Erwägung, eine qualifizierte Fachperson zu Ihrer persönlichen Situation zu konsultieren.